Nikolaus von Kues in seiner Welt
Professorin Dr. Dr. Ilona Riedel-Spangenberger (Mainz)
Ne confusio fiat.
Der Rechtsgelehrte Nicolaus Cusamus
zwischen Kirchentheorie und Rechstanwendung
Montag, 21. Mai 2001, 18.15 Uhr,
Hörsaal N 3 (Muschel)
Der Bürgersohn und Kardinal Nikolaus von Kues (1401 - 1464) verdankt seine großartigen Leistungen auch seiner fundierten Bildung in der Kanonistik und Legistik, die er sich vor allem während seiner Studien in Padua (1417 - 1423) und Köln (seit 1425) aneignete und die ihn als versierten Kirchenjuristen in Theorie und Praxis ausweisen. Verankert in der durch Gratian in Bologna erstmals wissenschaftlich begründeten Klassischen Kanonistik, die Cusanus in Padua in der Schule des Franscesco Zabarella kennenlernte, und geschult in der Via moderna des Wilhelm von Ockham entwickelt er während seiner Anwesenheit auf dem Konzil von Basel (1432/33) vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die Autorität des Papstes, des Konzils und des Kaisers in der Schrift De concordantia catholica eine eigene Kirchentheorie: Darin stellt Cusanus die Einheit von Kirche und Reich als tragendes Ordnungsprinzip vor. Diese Einheit sollte zwar nicht autoritativ verfügt werden, sondern sich stets situativ bedingt bei grundsätzlicher Anerkennung der Repräsentationsfunktionen der Machtträger jeweils durch den Konsens aller Kirchenmitglieder und Bürger bestätigen. Dabei kam der Rezeption der Gesetze eine unverzichtbare Rolle zu: denn diese Gesetze wollte er auf allgemeine Zustimmung aller Beteiligten begründet sehen und damit das Gesamtwohl vor die Sonderinteressen stellen. Diese Vorstellungen gilt es, in Beziehung zu setzen zu praktischen Rechstfällen, die er zu lösen hatte.
Prof. Dr. theol. Dr. iur. can. Ilona Riedel-Spangenberger, o. Professorin für Kirchenrecht, Kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht in der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Geb 1948, Studium der Klassischen Philologie, Katholischen Theologie, Philosophie (Münster 1967-1972) und des kanonischen Rechts (Rom 1983); Promotionen 1976 und 1998; Habitiliation 1988; Dozentur für Kirchenrecht in der Theologischen Fakultät Trier. Seit 1999 Vorsitzende des Katholisch-Theologischen Fakultätentages.
Publikationen in Auswahl:
Die Trennung von Tisch, Bett und Wohnung
und das Herrenwort Mk 10,9. Eine
Untersuchung zur Theologie und Geschichte des kirchlichen Ehentrennungsrechtes
(1978)
Sendung in der Kirche. Die Etnwicklung
des Begriffes "missio canonica" und seine Bedeutung für die kirchliche
Rechtssprache (1991)
Grundbegriffe des Kirchenrechts
(1992)
Fundamente Europas. Christentum und
europäische Identität (1995)
Welt - Heuristik des Glaubens (1997)
lustitia et Modestia (1998)
Schriftsautorität und Lehrautorität.
Paradigmen der klassischen Kanonistik und ihre Rezeption (1998)
Theologie zwischen Konkordat und Wissenschaftsfreiheit.
Zur Rechtsstellung katholisch-theologischer Fakultäten an staatlichen
Universitäten (1999)
mit A. v. Campenhausen und R. Sbeott Herausgeberin
des Lexikons für Kirchen- und Staatskirchenrecht (2000 ff.)
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