MAINZER UNIVERSITÄTSGESPRÄCHE


Im Rahmen des Themenschwerpunktes


Medizin - im Widerspruch mit Ethik und Recht?


lädt das Studium generale zu folgender Veranstaltung ein:

 

Prof. Dr. Jochen Taupitz (Mannheim)

Experimentelle Therapien bei einwilligungsunfähigen Patienten


Mittwoch, 5. Februar 2003, 17.15 Uhr, Hörsaal N 3 (Muschel)

In der medizinischen Forschung gilt als vorrangiges Prinzip, daß die Entscheidung der Patienten und Probanden zur Teilnahme auf einer freiwilligen und selbstverantwortlichen Einwilligung beruhen muß. Es gibt allerdings spezifische Krankheiten, an denen nur Einwilligungsunfähige leiden und die von daher auch nur an ihnen erforscht werden können. Hierzu gehören Kinderkrankheiten, die in bestimmtem Umfang nur an Kindern erforscht werden können, weil die Blut-/ Herz-Kreislauf- oder Stoffwechselparameter der Kinder nicht mit denen Erwachsener vergleichbar sind. Zudem gibt es Krankheiten oder Zustände, die ihrerseits zum Verlust der Einwilligungsfähigkeit der davon betroffenen Patienten führen, wie etwa Demenzen, Suchterkrankungen und andere schwere seelische Störungen, aber auch Bewußtlosigkeit z.B. nach einem Schlaganfall oder einem Unfall. Aus diesem Blickwinkel stellt sich die heftig umstrittene Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen klinische Forschung mit nicht-einwilligungsfähigen Personen zulässig ist.

Prof. Dr. Jochen Taupitz, geb. 1953. Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Göttingen. Promotion 1981. Zweite juristische Staatsprüfung 1982. Habilitation 1988. 1988 Universitätsprofessor in Göttingen und seit Wintersemester 1989/90 Ordinarius für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Mannheim. Seit Oktober 1998 ferner Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim. Mitglied des Nationalen Ethikrates; Vorstandsmitglied der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer; Mitglied der Ethikkommission für die Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg; Mitglied des Beirats für Grundsatzfragen des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland; Mitglied der Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft; Mitglied der Arbeitsgruppe "Gesundheitsstandards" der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.


Nächste Veranstaltung in dieser Reihe:
Prof. Dr. Johannes Siegrist (Düsseldorf)
Gesellschaftliche Einflüsse auf Gesundheit und Krankheit -
zur ethischen Dimension sozialer Ungleichheit

Mittwoch, 12. Februar 2003, 17.15 Uhr, Hörsaal P 10 (Philosophicum)

 

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