Im Rahmen des Themenschwerpunktes
Medizin - im Widerspruch mit Ethik und Recht?
lädt das Studium generale zu folgender Veranstaltung ein:
Prof. Dr. Klaus-Dieter
Thomann
Mainz/Frankfurt a. M.
Das ärztliche Honorar
im Spannungsfeld von Ethik und Recht
Mittwoch, 4. Dezember 2002, 17.15 Uhr Hörsaal N 3 (Muschel)
Aufgabe des Gesundheitswesens ist
die bestmögliche medizinische Versorgung der Bevölkerung. Die Verwirklichung
dieses ethisch allgemein anerkannten Ziels hängt von dem wissenschaftlichen
Stand der Medizin, ihrer Umsetzung in die Praxis sowie den historischen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Die Honorierung der Ärzte unterlag
seit alters her festgelegten Konventionen, sie drückte die Wertschätzung
der Behandlung aus, entlohnte die Leistung und sicherte den Medizinern einen
sozial angemessenen Lebensstandard.
Mit der Ausdehnung der sozialen Krankenversicherung und dem wachsenden Einfluß
des Staates wurde die ärztliche Honorierung in Deutschland strikten Normen
unterworfen. Nach der gültigen Gebührenordnung dürfen nur Leistungen
erbracht werden, die "nach den Regeln der ärztlichen Kunst für
eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich" sind.
Noch restriktiver ist die Gebührenordnung für Kassenärzte (EBM).
Das ärztliche Honorar ist von den gesundheitspolitischen Entwicklungen
der letzten Jahrzehnte nicht verschont geblieben. Es entstand eine Kluft zwischen
allgemein anerkannten ethischen Normen, wirtschaftlichen Gegebenheiten, und
wissenschaftlichem Fortschritt. Wirtschaftlich unrentable Arztpraxen und der
Vorwurf des kriminellen Abrechnungsbetruges bilden die Eckpunkte einer in der
Öffentlichkeit geführten Diskussion, in der Honorarfragen eine wichtige
Rolle spielen.
Prof. Dr. Klaus-Dieter Thomann, geb. 1951, Facharzt für Orthopädie, Rheumatologie, Sozialmedizin, seit 1989 Landesarzt für Körperbehinderte in Hessen, 1993 Habilitation am Medizinhistorischen Institut der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz zur Geschichte der Rehabilitation, 1999 apl. Professur, Tätigkeit in orthopädischer Arztpraxis, Begutachtung und Versicherungsmedizin.
Publikationen zur Medizingeschichte, Sozial- und Versicherungsmedizin, zuletzt Herausgeber des Bandes "Berufskrankheitenrecht. Beiträge zur Geschichte und Gegenwart der Berufskrankheiten und des Berufskrankheitenrechts" (mit D. Jung) Stuttgart 2002.
Nächste Veranstaltung in dieser Reihe:
Prof. Dr. Rolf Rosenbrock (Berlin)
Chronisch Kranke - die Verlierer
des Systems?
Mittwoch, 11. Dezember 2002, 17.15 Uhr, Hörsaal N 3 (Muschel)
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