Prof. Dr. Uwe Volkmann
Montag, 9. Februar 2004, 18.15
Uhr, Hörsaal N 3 (Muschel)
Die Gewährleistung der Sicherheit seiner Bürger ist das erste und
klassische Thema des Staates. In ihrer ursprünglichen Gestalt war die
Sicherheit dabei vor allem auf den Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum
bezogen. Gegen Bedrohungen dieser Sicherheit durch den Staat selbst wurde der
Staat zum Rechtsstaat erklärt, der dann die Sicherheit nur in rechtlicher
Gebundenheit und mit rechtlichen Mitteln zu gewährleisten hatte. Sicherheit
war dann wesentlich auch Rechtssicherheit. Über den so umschriebenen Rahmen
greift der heutige Staat allerdings weit hinaus und hat sich den Schutz vor
technischen, ökonomischen und sozialen Risiken aller Art auf seine Fahnen
geheftet. Auch klassische Aufgabenbereiche wie die Kriminalitätsbekämpfung
oder die Gefahrenabwehr werden zunehmend mit Elementen der Gefahrenvorsorge und
-vorbeugung durchsetzt. An die Stelle des vormaligen Rechtsgüterschutzes ist
damit eine umfassende Risikoprävention getreten, die tendenziell keinen Lebensbereich
mehr ausspart. Durch diese Entwicklung wird auch das bisherige System der rechtsstaatlichen
Bändigung der Staatsgewalt vor neue Herausforderungen gestellt, deren
Bewältigung derzeit noch unklar ist.
Prof. Dr. Uwe Volkmann: Geb. 1960, Dr. iur., Professor für Rechtsphilosophie
und öffentliches Recht. – Studium der Rechtswissenschaft in Marburg 1981-1987.
– 1987-1990 Referendariat in Frankfurt a. M., anschließend Tätigkeit als
Rechtsanwalt – 1992 Promotion in Marburg. 1994-1997 wissenschaftlicher
Assistent bei Werner Frotscher in Marburg. 1997 Habilitation in Marburg. – Ab
1999 Professur an der Universität Mainz, 2001 dann Übernahme des Lehrstuhls für
Rechtsphilosophie und öffentliches Recht ebda. Forschungsschwerpunkte u. a.:
Veränderungen von Staatlichkeit, Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft,
Demokratietheorie, Parteienrecht.