Studium generale

Themenschwerpunkt

Sicherheit und Risiko

 

 

Prof. Dr. Uwe Volkmann

Mainz

 

 

Sicherheit und Risikoprävention als rechtsstaatliches Problem

 

Montag, 9. Februar 2004, 18.15 Uhr, Hörsaal N 3 (Muschel)

 

Die Gewährleistung der Sicherheit seiner Bürger ist das erste und klassische Thema des Staates. In ihrer ursprünglichen Gestalt war die Sicherheit dabei vor allem auf den Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum bezogen. Gegen Bedrohungen dieser Sicherheit durch den Staat selbst wurde der Staat zum Rechtsstaat erklärt, der dann die Sicherheit nur in rechtlicher Gebundenheit und mit rechtlichen Mitteln zu gewähr­leisten hatte. Sicherheit war dann wesentlich auch Rechtssicherheit. Über den so umschriebenen Rahmen greift der heutige Staat allerdings weit hinaus und hat sich den Schutz vor technischen, ökonomischen und sozialen Risiken aller Art auf seine Fahnen geheftet. Auch klassische Aufgabenbereiche wie die Kriminalitätsbe­kämpfung oder die Gefahrenabwehr werden zunehmend mit Elementen der Gefahrenvorsorge und -vorbeugung durchsetzt. An die Stelle des vormaligen Rechtsgüterschutzes ist damit eine umfassende Risiko­prävention getreten, die tendenziell keinen Lebens­bereich mehr ausspart. Durch diese Entwicklung wird auch das bisherige System der rechtsstaatlichen Bändigung der Staatsgewalt vor neue Herausforderungen gestellt, deren Bewältigung derzeit noch unklar ist.

 

Prof. Dr. Uwe Volkmann: Geb. 1960, Dr. iur., Professor für Rechtsphilosophie und öffentliches Recht. – Studium der Rechtswissenschaft in Marburg 1981-1987. – 1987-1990 Referendariat in Frankfurt a. M., anschließend Tätigkeit als Rechtsanwalt – 1992 Promotion in Marburg. 1994-1997 wissenschaftlicher Assistent bei Werner Frotscher in Marburg. 1997 Habilitation in Marburg. – Ab 1999 Professur an der Universität Mainz, 2001 dann Übernahme des Lehrstuhls für Rechtsphilosophie und öffentliches Recht ebda. Forschungsschwerpunkte u. a.: Veränderungen von Staatlichkeit, Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, Demokratietheorie, Parteienrecht.