Dr. Jürgen Förster, Freiburg i. Br.
Reichswehr und Weimarer Republik
Montag, 3. Juni 2002, 12 – 14 Uhr, Hörsaal P 4 (Philosophicum)
Die „Wehrverfassung des deutschen Volkes“ nach dem Ersten Weltkrieg wurde in starkem Maße vom Versailler Friedensvertrag bestimmt, der nicht zu Unrecht die zweite Verfassungsurkunde der Weimarer Republik genannt worden ist. 1918/19 war ja nicht nur die Großmachtstellung des Deutschen Reiches in Europa zerstört worden, sondern die siegreichen Alliierten hatten Deutschland auch ein neues Militärsystem verordnet. Mit der Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht wurde eine hundertjährige Tradition offiziell unterbrochen. Um die professionelle Reichswehr in die preußisch-deutsche Entwicklung von Auerstedt bis Andernach einordnen zu können, genügt es nicht, das spannungsreiche Verhältnis von Staatsmann und Feldherr zu untersuchen. Notwendig erscheint vielmehr, auch die Verbindung von Staats-, Gesellschafts- und Wehrverfassung darzustellen. Warum wurde aus der Reichswehr nicht die vom Wehrgesetz 1921 geforderte „Wehrmacht der deutschen Republik“? Und warum gelang es Hitler, die Idee einer Gemeinschaft von Volk und Militär, Weltanschauung und Waffe, Tradition und Neubeginn in einer nationalsozialistischen Wehrmacht zu verwirklichen?
Dr. Jürgen Förster, geb. 1940, Studium der Geschichte und Anglistik an den Universitäten Köln und Nottingham, 1970 – 2000 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Militärgeschichtlichen Forschungsamt, Freiburg. i. Br. später Potsdam; Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg und der FU Berlin. Gastprofessuren an den Universitäten von Arizona, Ohio, Jerusalem und zuletzt Glasgow.
Publikationen (Auswahl):
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