Substantielle Hirnschädigungen größeren
Ausmaßes verursachen bei den meisten Betroffenen bleibende Beeinträchtigungen
höherer Hirnleistungen. Besonders häufig treten Gedächtnisstörungen
auf, die sich in den verschiedensten amnestischen Syndromen niederschlagen
können. Während die objektivierende Beschreibung der entsprechenden
klinischen Ausfallserscheinungen und Leistungsdefizite Gegenstand intensiver
Forschung ist, wurde der subjektiven Erlebensseite bisher sehr viel weniger
Aufmerksamkeit gewidmet. Neben den Beeinträchtigungen im Alltag bringen
die Gedächtnisstörungen für die Betroffenen oft erhebliche
Identitätsprobleme und Selbstwertkrisen mit sich, die auf die Rolle
des verläßlichen Erinnerns für Selbstvergewisserung und
soziale Handlungsfähigkeit verweisen. Aus Fallschilderungen, Selbstzeugnissen
und Forschungsinterviews lassen sich die vielen Facetten des Leidens am
Vergessen und seine Folgen für das Lebensgefühl herausarbeiten.
Priv. Doz. Dr. Gabriele Lucius-Hoene,
geb. 1950, Studium der Medizin und Psychologie in Mainz, Heidelberg und
Freiburg. 1976–1979 Assistenzärztin an der Psychiatrischen und Neurologischen
Universitätsklinik Freiburg. Seit 1979 Akad. Oberrätin an der
Abteilung für Rehabilitationspsychologie des Psychologischen Instituts
der Universität Freiburg. 1995 Habilitation mit dem Thema "Nicht krank
und nicht gesund. Identitätskonstitution und Bewältigung in den
autobiographischen Erzählungen Kriegshirnverletzter und ihrer Ehefrauen."
Teilprojektleiterin im Sonderforschungsbereich 541 der Deutschen Forschungsgemeinschaft
"Identitäten und Alteritäten".
Arbeitsschwerpunkte: Neuropsychologische und psychosoziale Folgen von Hirnschädigungen, Psychotherapie mit Hirngeschädigten; subjektives Krankheitserleben und Krankheitsbewältigung, Methoden der qualitativen Sozialforschung; autobiographisches Erzählen bei Krankheit und Behinderung, Biographieforschung und narrative Psychologie.
Veröffentlichungen der Referentin
zum Thema:
Montag, 31. Mai 1999, 18.15 Uhr, Hörsaal
N 3 (Muschel)
Prof. Dr. Dr. h. c. Spiros Simitis (Frankfurt/M.)
Datenschutz als Recht auf Vergessen
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